Mindestalter: 18 Jahre (bzw. 17 bei Begleitendem Fahren "BF17")
KFZ: Mit einer zulässigen
Gesamtmasse von max. 3,5 t und max. 8 Personen außer dem Fahrer.
Anhänger: Mit der Klasse B dürfen Sie einen einen Anhänger mit 750 kg ziehen. In dieser Kombination darf das Gespann bis 4,25 t z.G haben.
Wenn der Anhänger über 750 kg z.G hat, dann darf das Gespann die 3,5 t z.G nicht überschreiten.
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Theorie:
Praxis:
Führerscheinantrag:
Für den Antrag zu den Klassen B und B96 benötigen Ihr:
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz: Klasse B
Fahrzeuge: Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:
Theorie:
Praxis:
Führerscheinantrag:
Für den Antrag zu den Klassen B|BE benötigen Sie:
Mindestalter: 20 Jahre beim Aufstieg von A2 auf A, 21 Jahre bei Trikes, 24 Jahre beim Direkterwerb
2-rädrige Krafträder mit:
Praxis:
Berechtigung zum Fahren: Krafträder mit und ohne Beiwagen; >50ccm Hubraum und >45km/h (bbH). Beschränkung zunächst auf <=35kW (48PS) und einem Verhältnis:
Leistung/Leermasse <= 0,2 kW/kg!
Die Fahrerlaubnis schließt folgende Klassen mit ein:
Mindestalter: 18
Bereitzustellende Unterlagen:
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung:
Mindestumfang der praktischen Ausbildung:
Berechtigung zum Fahren von: Leichtkrafträder bis max. 125 ccm Hubraum und max 11kW (15PS) und einem Verhältnis: Leistung/Leermasse <= 0,1 kW/kg!
Die Fahrerlaubnis schließt folgende Klassen mit ein: AM
Mindestalter: 16
Bereitzustellende Unterlagen:
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung:
Mindestumfang der praktischen Ausbildung: