Ausbildungsklassen


Auto


Klasse B

 

 

Mindestalter: 18 Jahre (bzw. 17 bei Begleitendem Fahren "BF17")

 

KFZ: Mit einer zulässigen

Gesamtmasse von max. 3,5 t und max. 8 Personen außer dem Fahrer.

 

Anhänger: Mit der Klasse B dürfen Sie einen einen Anhänger mit 750 kg ziehen. In dieser Kombination darf das Gespann bis 4,25 t z.G haben.

Wenn der Anhänger über 750 kg z.G hat, dann darf das Gespann die 3,5 t z.G nicht überschreiten. 

Eingeschlossene Klassen: AM, L

 

Theorie:

  • 12 Doppelstunden Grundstoff
  • 2 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis:

  • Grundausbildung
  • 5 Stunden Überland
  • 4 Stunden Autobahn
  • 3 Stunden Nachtfahrt

Führerscheinantrag:

 

Für den Antrag zu den Klassen B und B96 benötigen Ihr:

  • 1 Passbild
  • Sehtest
  • Kurs in Sofortmaßnahmen am Unfallort

 

Anhänger


Klasse BE

 

Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz: Klasse B

Fahrzeuge: Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:

  • zG* des Anhängers über 750 kg, aber max. 3,5 t

Theorie:

  • es ist keine Theorieausbildung vorgeschrieben

Praxis:

  • Grundausbildung
  • 3 Stunden Überland
  • 1 Stunden Autobahn
  • 1 Stunden Nachtfahrt

Führerscheinantrag:

 

Für den Antrag zu den Klassen B|BE benötigen Sie:

  • 1 Passbild
  • Sehtest
  • Kurs in Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt.

 

Motorrad


Klasse A

 

Mindestalter: 20 Jahre beim Aufstieg von A2 auf A, 21 Jahre bei Trikes, 24 Jahre beim Direkterwerb 

2-rädrige Krafträder mit:

  • Hubraum über 50 cm3
  • bbH* über 45 km/h

 

  • 6 Doppelstunden Grundstoff (außer man besitzt noch gar keinen Führerschein, dann 12 Std.)
  • 4 Doppelstunden Zusatzstoff
  • Beim Aufstieg von A2 zu A (mind. 2 Jahre Vorbesitz) ist kein Theorieunterricht und keine Theorieprüfung vorgeschrieben

Praxis:

  • Grundausbildung
  • 5 Stunden Überland
  • 4 Stunden Autobahn
  • 3 Stunden Nachtfahrt
  • Beim Aufstieg von A2 zu A (mind. 2 Jahre Vorbesitz) ist keine Fahrstunde vorgeschrieben,
  • bei weniger als 2 Jahre Vorbesitz von A2 sind vorgeschrieben: 3 Überland, 2 Autobahn, 1 Nacht
  • von A1 auf A sind vorgeschrieben (Mindestalter 24 Jahre): Grundausbildung, 3 Überland, 2 Autobahn, 1 Nacht

A2


KlasseA2

 

Berechtigung zum Fahren: Krafträder mit und ohne Beiwagen; >50ccm Hubraum und >45km/h (bbH). Beschränkung zunächst auf <=35kW (48PS) und einem Verhältnis: Leistung/Leermasse <= 0,2 kW/kg!

Die Fahrerlaubnis schließt folgende Klassen mit ein:

  • A1
  • AM


Mindestalter: 18

Bereitzustellende Unterlagen:

  • Sehtest
  • Bescheinigung über Lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • Paßbild
  • Antragstellung erfolgt in der Fahrschule
  • Meldebestätigung der Gemeinde (auf Antragformular)


Mindestumfang der theoretischen Ausbildung:

  • Grundstoff: 12 Doppelstunden á 90min
  • klassenspez. Stoff: 4 Doppelstunden á 90min


Mindestumfang der praktischen Ausbildung:

  • Grundausbildung: keine Mindestanzahl; Umfang der Ausbildung richtet sich nach Anlage 3 der Fahrschülerausbildungsordnung
  • Überlandfahrten: 5 Stunden á 45min
  • Autobahnfahrten: 4 Stunden á 45min
  • Nachtfahrten: 3 Stunden á 45min

A1


KlasseA1

 

Berechtigung zum Fahren von: Leichtkrafträder bis max. 125 ccm Hubraum und max 11kW (15PS) und einem Verhältnis: Leistung/Leermasse <= 0,1 kW/kg!

Die Fahrerlaubnis schließt folgende Klassen mit ein: AM

Mindestalter: 16

Bereitzustellende Unterlagen:

  • Sehtest
  • Paßbild
  • Bescheinigung über Lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • Meldebestätigung der Gemeinde (auf Antragformular)
  • Antragstellung erfolgt in der Fahrschule


Mindestumfang der theoretischen Ausbildung:

  • Grundstoff: 12 Doppelstunden á 90min
  • klassenspez. Stoff: 4 Doppelstunden á 90min


Mindestumfang der praktischen Ausbildung:

  • Grundausbildung: keine Mindestanzahl; Umfang der Ausbildung richtet sich nach Anlage 3 der Fahrschülerausbildungsordnung
  • Überlandfahrten: 5 Stunden á 45min
  • Autobahnfahrten: 4 Stunden á 45min
  • Nachtfahrten: 3 Stunden á 45min